Tel: | 08167 / 958759 |
Mobil: | 0176 / 61650131 |
Freisinger Straße 24
85406 Zolling
E-Mail: info@lackdoktor-gries.de
Termine nach Vereinbarung |
Wenn der Steinschlag nicht mehr zu reparieren ist, sprich, die Scheibe getauscht werden muss, trägt die Kosten Ihre Teilkasko, dann selbstverständlich mit Selbstbeteiligung. Eine Heraufstufung der Teilkasko im Schadensfall gibt es nicht, d.h. Ihr Versicherungsbeitrag bleibt unverändert.
Steinschlagreparaturen bei Glas werden mit Spezialharzen aufgefüllt und versiegelt, um das Reißen der Scheibe zu verhindern. Bei bestehender Teilkaskoversicherung werden die hierfür anfallenden Kosten, in den meisten Fällen, durch Ihre Versicherung getragen.
Muss die Scheibe in Originalqualität ersetzt werden, weil der Schaden nicht repariert werden kann, erfolgt die Abrechnung ebenfalls über die Versicherung, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht.
Interessiert?
>>Jetzt persönlichen Termin vereinbaren!